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Philosophie der Freiheit II: Neuzeit 6. Kap.: Kant1

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Rolf Schoenberger

Philosophie der Freiheit II: Neuzeit 6. Kap.: Kant1

Kant formuliert nicht nur einen Beitrag zur Diskussion um die Freiheit, sondern thematisiert den Streit selbst. Der Grund, warum er bisher nicht beendet werden konnte, liegt an einer gemeinsamen, aber falschen Voraussetzung: Freiheit wird als (empirische) Gegebenheit verstanden. Der Widerspruch, in den die Behauptung und die Leugnung der Freiheit führt, gründet in der Vernunft selbst. Sie muss ihn also auch auflösen können. Beide Behauptungen sind wahr, sie beziehen sich aber auf Unterschiedliches: Freiheit auf das Ding an sich, die Behauptung durchgängiger Bedingtheit alles Geschehens hingegen auf die Welt als Erscheinung. Damit ist allerdings nur die Möglichkeit von Freiheit als Spontanteität gezeigt, die Wirklichkeit der Freiheit ist Sache der praktischen Vernunft und Thema der nächsten Vorlesung.